Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Ulrich Wolf teilt mit, dass Herr Reuther erkrankt ist und er den Vortrag zum Breitbandausbau halten werde. Die Präsentation sowie die Liste der abgestimmten Erschließungsgebiete ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die einzelnen Erschließungsgebiete werden mit Kostenschätzungen von Herrn Wolf verlesen. Zum Erschließungsgebiet Fürth a. Berg – Aussiedler (Position 11) merkt Stadtrat Walter Thamm an, dass die nicht nötig sei. Zum Erschließungsgebiet Eisfelder Straße 3a Friedhof (Position 12) erklärt Ulrich Wolf, das die Maßnahme zurzeit nicht erforderlich und ein späterer Ausbau durch die Telekom zu erwarten sei. Ebenfalls entfallen die Erschließungsgebiete in Meilschnitz (Positionen 19 – 22), da die Telekom den Ausbau übernimmt.

 

 

Es wird festgehalten, dass zusätzlich die Anwesen

Am Moos 13 und 13a sowie

Coburger Str. 46a

 

in die Liste der Erschließungsgebiete aufgenommen werden.

 

Stadtrat Matthias Dietz verlässt die Sitzung um 18:03 Uhr (nach der 1. Beschlussfassung).


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt die abgestimmten Erschließungsgebiete für den geplanten Breitbandausbau festzulegen. Die abgestimmte EG-Liste ist diesem Beschlussantrag als Anlage 1 beigefügt.

 

Zusätzlich werden die Anwesen

Am Moos 13 und 13a sowie

Coburger Str. 46a

 

in die Liste der Erschließungsgebiete aufgenommen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                  Ja: 23  Nein: 0 

 

 

 

Aufgrund persönlicher Befangenheit ist Oberbürgermeister Frank Rebhan und Stadtrat Walter Thamm von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die 2. Bürgermeisterin Elke Protzmann übernimmt für die Abstimmung den Vorsitz.

 

 

Der Stadtrat beschließt weiter, im Erschließungsgebiet eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s festzusetzen.

 

Die Ausschreibung erfolgt als freihändige Vergabe im 1-Stufigen Verfahren.

 

Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden ermächtigt, die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten.

 

Bezüglich der von den Netzbetreibern zu fordernden Sicherheitsleistung werden 75% festgelegt.

 

Die Bewertungskriterien werden wie in der Vorlage vorgestellt festgelegt.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                  Ja: 20  Nein: 0