3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die Stadt
Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Bebauungsplan Sondergebiet
„Photovoltaik-Anlage Weißenbrunn vorm Wald“ der Stadt Rödental, Landkreis
Coburg, keine Bedenken. |