Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ulrich Wolf erklärt, dass die Anbringung von Werbung für eigene Zwecke steuerfrei sei, wenn dabei keine Einnahmen generiert werden. Beispielsweise für die Feuerwehr, eigenen Veranstaltungen und Nachwuchswerbung für die Stadt.

Nach dem 31.12.2021 sei die Stadt Neustadt in vielen Bereichen Umsatzsteuerpflichtig und müsse ihr Buchhaltungssystem nebst Software entsprechend umstellen. Ab diesem Zeitpunkt müsse geprüft werden, ob auch Plakate von Vereinen etc. angebracht werden können.

 

Stadtrat Wolfram Salzer nimmt ab 16:06 Uhr an der Sitzung teil.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat beschließt, der Anbringung von Werbetafeln an den städtischen Müllfahrzeugen näher zu treten und probeweise an einem Fahrzeug, bei positiven Erfolgen später an max. drei Müllfahrzeugen ein derartiges System anzubringen und ausschließlich für städtische Zwecke Werbemaßnahmen durchzuführen. Diese Werbeeinsätze erfolgen jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in Abwägung der entstehenden Kosten in Relation zum Nutzen.