Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Ulrich Wolf liest den Sachverhalt vor.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt, mit Wirkung vom 25.05.2018 gemäß Art. 37 bis 39 DSGVO und Art. 12, 24 Abs. 5 BayDSG-E 2018 Frau Beyer zur stellvertretenden behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

In dieser Funktion ist sie unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt und bei Anwendung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Sie darf bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.