Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Richard Peschel trägt vor, dass die Straßenbauarbeiten im Bereich des Bebauungsplans „Brand 2. BA“ abgeschlossen seien. Damit die neue Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, müsse sie gem. Art. 6 Abs. 1 und 2 BayStrWG gewidmet werden.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:


Die fertiggestellte Straße im Baugebiet „Brand 2. BA“, bestehend aus der FlNr. 232/6 (vor der Verschmelzung FlNr. 255/29) der Gemarkung Meilschnitz, wird gem. Art. 6 Abs. 1  BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 und Art. 53 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Die Straße „Am Brand“ beschreibt sich dann neu wie folgt:

 

FlNr.:                                       232/6 Gemarkung Meilschnitz


Anfangspunkt:                         Einmündung in die Straße „Zum Rottenbach“ FlNr. 777

Gemarkung Meilschnitz

 

Endpunkt:                                Nördliche Grundstücksgrenze FlNr. 267 Gemarkung Meilschnitz

 

Straßenbaulastträger

auf der gesamten Länge:       Stadt Neustadt b. Coburg

 

Länge der neu zu

widmeten Teilstrecke:             0,280 km

 

Gesamtlänge:                         0,620 km

 

Widmungsbeschränkungen:   Keine

 

Der beigefügte Lageplan ist Beschlussbestandteil.

Die Widmung ist amtlich bekanntzumachen.