Christine Schirmer erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der
Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, den vom Büro für Standort-, Markt- und Regionalanalyse Dr. Manfred Heider aus
Augsburg erstellten fortgeschriebenen Einzelhandelsgutachten in der
Fassung vom 25.08.2015, ergänzt am 24.11.2017 zuzustimmen.
Das vorliegende
Gutachten „Fortschreibung Einzelhandelskonzept“ in der vorgenannten Fassung ist
Beschlussbestandteil.