Gabriele Amend trägt die Änderungen der Friedhofssatzung vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung in der Form zu erlassen, wie sie als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Die Anlage ist Beschlussbestandteil.
Gabriele Amend trägt die Änderungen der Friedhofssatzung vor.