2. Sachverhalt
Die verkehrliche
Vorbewertung für einen Minikreisel in der Eisfelder Str. zwischen
Verkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaubehörde ist positiv erfolgt.
Es wäre hier auch
denkbar, mit geringerem Kostenaufwand einen provisorischen Kreisel
erst mal
vorübergehend einzurichten.
Für den weiteren
Ablauf wird nun ein Angebot zur Aufplanung des Minikreisels eingeholt.
Kosten hierfür
liegen noch nicht vor.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat
beschließt, dass im Kreuzungsbereich Eisfelder Str. / Walter-Flex-Str. die
Planungen für einen Minikreisel weitergeführt werden sollen.
Für den weiteren
Ablauf ist ein Angebot zur Aufplanung des Minikreisels einzuholen.