2. Sachverhalt
Die Ausfahrt aus der
Verbindungsstraße zwischen Eisfelder Str. und Walter-Flex-Str. wird von
Linksabbiegern in die Walter-Flex-Str. stark genutzt.
In letzter Zeit
parken neu einige Fahrzeuge gegenüber dem Hochhaus dort.
Diese Fahrzeuge
behindern für die Linksabbieger stark die Sicht, so dass es zu einigen Anrufen
und Bitten beim Ordnungsamt kam, dort das Parken zu verbieten.
Dem Wunsch sollte
entsprochen werden, damit dort die Gefährdungen wieder minimiert werden.
Rechtsgrundlage ist
§ 45 Abs. 1 StVO (Beschränkung aus Gründen der Verkehrssicherheit).
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, in der Walter-Flex-Str. gegenüber dem Hochhaus Parkverbot zu erlassen.