Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Mit der Oberflächenbehandlung der Asphaltdecke in der „oberen“ Haarbrücker Str. muss auch die Fahrbahnmarkierung wieder erneuert werden.

Man könnte die vorher vorhandene Markierung wieder aufbringen (eine eigene Rechtsabbiegespur neben der Spur geradeaus und links zusammen) oder alles auf eine Spur legen mit einer neuen Sperrfläche rechts.

Es gab vereinzelt dort Unfälle.

 

Verkehrsbehörde und Polizei favorisieren nach wie vor die bisherige Lösung, obwohl es bei Aufstellung nebeneinander zu Sichtproblemen kommen kann.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

In der Haarbrücker Str. / Einmündung Coburger Str. soll trotz eventueller Sichteinschränkungen die bisherige Aufstellung mit eigenem Rechtsabbiegepfeil und gemeinsamer Spur für geradeaus und links wieder markiert werden.