2. Sachverhalt
Mit der Oberflächenbehandlung
der Asphaltdecke in der „oberen“ Haarbrücker Str. muss auch die
Fahrbahnmarkierung wieder erneuert werden.
Man könnte die
vorher vorhandene Markierung wieder aufbringen (eine eigene Rechtsabbiegespur
neben der Spur geradeaus und links zusammen) oder alles auf eine Spur legen mit
einer neuen Sperrfläche rechts.
Es gab vereinzelt
dort Unfälle.
Verkehrsbehörde und
Polizei favorisieren nach wie vor die bisherige Lösung, obwohl es bei
Aufstellung nebeneinander zu Sichtproblemen kommen kann.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
In der Haarbrücker Str. / Einmündung Coburger Str. soll trotz eventueller Sichteinschränkungen die bisherige Aufstellung mit eigenem Rechtsabbiegepfeil und gemeinsamer Spur für geradeaus und links wieder markiert werden.