Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2017 und den Anlagen hierzu.

 

Die Jahresrechnung ist samt Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zuzuleiten.