Sitzung: 11.06.2018 StR/047/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Herr Schmiedeknecht informiert wie folgt:
Die Stadt Neustadt führt seit 1958 die Müllabfuhr in eigener Regie durch.
Auch
durch den Wechsel der Zuständigkeit im Jahr 1977 änderte sich nichts, da mit
Zustimmung des Landkreises weiterhin Teilaufgaben der Abfallentsorgung per
Rechtsverordnung
übertragen wurden.
Die
derzeitige gültige Rechtsverordnung läuft zum 31.12.2018 aus.
Der
Stadtrat muss nun entscheiden, ob die Verlängerung um weitere 5 Jahre beantragt
werden soll.
Folgen einer Rückgabe an den Landkreis:
Bei
Rückgabe an den Landkreis gelten ab 01.01.2019 automatisch alle Regelungen des
Landkreises wie zum Beispiel Abfuhrrhythmus und Gebührensystem. Die Stadt
Neustadt hat dann keinerlei Einflussmöglichkeit mehr auf die Abfallentsorgung.
Organisation
In
Neustadt wurde vor vielen Jahren ein alternierender Abfuhrrhythmus eingeführt,
der
sich gut bewährt hat.
Im
Landkreis wird die graue Tonne vierzehntägig entsorgt, die gelbe und grüne
Tonne wird im Vierwochenrhythmus geleert.
Anzumerken
ist, dass der Landkreisbürger Einfluss auf die Anzahl der Leerungen der grauen
Tonne und somit auf die Gebührenhöhe nehmen kann (mind. 18/maximal 26
Leerungen). In Neustadt werden 34 Leerungen der grauen Tonne durchgeführt, d.h.
1 Leerung mehr/Monat und personenbezogen berechnet.
Gebühren:
Die
unterschiedlichen Berechnungssysteme (Neustadt personenbezogen,
Landkreis
leistungsbezogen) machen einen Vergleich schwierig. Außerdem ist uns nicht
bekannt, welche Faktoren in die Kalkulation des Landkreises eingeflossen sind.
Personal
Personell wäre hauptsächlich der Bauhof von einer
Rückgabe betroffen, der im Jahr 2016 10.500 Arbeitsstunden an den UA 7201
weiterverrechnet hat. Dies entspricht rund 6 Arbeitskräften.
Diese Kosten werden durch die Müllgebühren gedeckt
und der allgemeine Haushalt nicht belastet. Bei einer Rückgabe müssten Arbeiter
zum Teil freigesetzt bzw. anderweitig im Bauhof beschäftigt werden, was den
allgemeinen Haushalt belasten würde.
Im Rathaus selbst werden 0,7 Arbeitskräfte
weiterverrechnet.
Die Müllabfuhr wird in Neustadt kostendeckend
betrieben.
Eine kurzfristige Rückgabe an den Landkreis führt
zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts.
Für eine Weiterführung sprechen auch die bisher
gemachten guten Erfahrungen.
Der
momentane Preis wird durch die besseren Leistungen (mehr Leerungen,
größeres
Volumen pro Person, monatlicher Änderungsdienst) gerechtfertigt.
Zudem
sind wir mit den eigenen Einrichtungen vor Ort wesentlich flexibler.
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der
Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der
Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Verwaltungs-,
Finanz und Wirtschaftssenats, die Verlängerung der Rechtsordnung zur Übertragung
des Einsammelns und Beförderns von Abfällen beim Landkreis zu beantragen.
Um17.22
Uhr endet die öffentliche Sitzung.