Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Herr Schmiedeknecht informiert wie folgt:

Die Stadt Neustadt führt seit 1958 die Müllabfuhr in eigener Regie durch.

Auch durch den Wechsel der Zuständigkeit im Jahr 1977 änderte sich nichts, da mit Zustimmung des Landkreises weiterhin Teilaufgaben der Abfallentsorgung per

Rechtsverordnung übertragen wurden.

 

Die derzeitige gültige Rechtsverordnung läuft zum 31.12.2018 aus.

 

Der Stadtrat muss nun entscheiden, ob die Verlängerung um weitere 5 Jahre beantragt werden soll.

 

Folgen einer Rückgabe an den Landkreis:

 

Bei Rückgabe an den Landkreis gelten ab 01.01.2019 automatisch alle Regelungen des Landkreises wie zum Beispiel Abfuhrrhythmus und Gebührensystem. Die Stadt Neustadt hat dann keinerlei Einflussmöglichkeit mehr auf die Abfallentsorgung.

 

Organisation

 

In Neustadt wurde vor vielen Jahren ein alternierender Abfuhrrhythmus eingeführt,

der sich gut bewährt hat.

 

Im Landkreis wird die graue Tonne vierzehntägig entsorgt, die gelbe und grüne Tonne wird im Vierwochenrhythmus geleert.

 

Anzumerken ist, dass der Landkreisbürger Einfluss auf die Anzahl der Leerungen der grauen Tonne und somit auf die Gebührenhöhe nehmen kann (mind. 18/maximal 26 Leerungen). In Neustadt werden 34 Leerungen der grauen Tonne durchgeführt, d.h. 1 Leerung mehr/Monat und personenbezogen berechnet.

 

Gebühren:

 

Die unterschiedlichen Berechnungssysteme (Neustadt personenbezogen,

Landkreis leistungsbezogen) machen einen Vergleich schwierig. Außerdem ist uns nicht bekannt, welche Faktoren in die Kalkulation des Landkreises eingeflossen sind.

 

Personal

Personell wäre hauptsächlich der Bauhof von einer Rückgabe betroffen, der im Jahr 2016 10.500 Arbeitsstunden an den UA 7201 weiterverrechnet hat. Dies entspricht rund 6 Arbeitskräften.

Diese Kosten werden durch die Müllgebühren gedeckt und der allgemeine Haushalt nicht belastet. Bei einer Rückgabe müssten Arbeiter zum Teil freigesetzt bzw. anderweitig im Bauhof beschäftigt werden, was den allgemeinen Haushalt belasten würde.

Im Rathaus selbst werden 0,7 Arbeitskräfte weiterverrechnet.

Die Müllabfuhr wird in Neustadt kostendeckend betrieben.

Eine kurzfristige Rückgabe an den Landkreis führt zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts.

Für eine Weiterführung sprechen auch die bisher gemachten guten Erfahrungen.

Der momentane Preis wird durch die besseren Leistungen (mehr Leerungen,

größeres Volumen pro Person, monatlicher Änderungsdienst) gerechtfertigt.

Zudem sind wir mit den eigenen Einrichtungen vor Ort wesentlich flexibler.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Verwaltungs-, Finanz und Wirtschaftssenats, die Verlängerung der Rechtsordnung zur Übertragung des Einsammelns und Beförderns von Abfällen beim Landkreis zu beantragen.

 

 

 

Um17.22 Uhr endet die öffentliche Sitzung.