Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Berichterstatter Detlef Heerlein.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl 2018 ein Erfrischungsgeld von 45 € je Mitglied des Wahlvorstands und 5 € Zulage je Wahlvorsteher festzusetzen.

 

Der Betrag reduziert sich um 5 €, sofern kein Volksentscheid zusätzlich stattfindet.

Die Mitarbeiter des Wahlamts, die am Wahltag eingesetzt werden, erhalten die gleiche Entschädigung wie die Mitglieder.

 

Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“ bereitgestellt.