Sitzung: 23.07.2018 StR/048/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Herr Röser trägt den Sachverhalt vor.
3. Bürgermeister Martin Stingl gibt zu bedenken, dass bei
einer derartigen Ausschilderung die Teilnahme an sporadischen Gottesdiensten in
der ehemaligen Dorfstelle Liebau und anderen Veranstaltungen dort nicht mehr
möglich sei. Oder dürften Besucher der Veranstaltungen die Strecke dennoch
befahren?
Stadtrat Büchner ergänzt dies für die Teichbesitzer in der entsprechenden Flur.
Der Vorsitzende entgegnet, dass seitens des Ordnungsamtes für derartige Zwecke Ausnahmegenehmigungen erteil werden könnten.
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat
beschließt, die Widmungseinschränkung für die umgestufte Teilstrecke der FlNr.
305 Gem. Fürth a. Berg von Staatsstraße zum Feld- und Waldweg nicht zu ändern und
die vorgenannten Beschlüsse aufzuheben.