Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Frau Schirmer trägt den Sachverhalt vor.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt, für den Bereich „Wohnanlage Feldstraße“ in Neustadt b. Coburg, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren ist gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 25.06.2018 durch die schwarz markierte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB) gekennzeichnet. Er beinhaltet folgende Grundstücke:

 

Flurnummer 1251/4, 1251/5, 1985/5, 1985/8 und 1985/9, Gemarkung Neustadt b. Coburg. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Neustadt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 3.789 m2. Das Gebiet ist als Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen.

 

Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan im Bereich des Bahnhofsumfeldes (Gewerbliche und gemischte Baufläche) überarbeitet und den Gegebenheiten vor Ort angepasst. Die Darstellung wird zukünftig gemischte Baufläche sein.

 

Der beiliegende Lageplan ist Beschlussbestandteil und diesem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Weiter stimmt der Stadtrat dem von der Stadtplanung erstellten Bebauungsplanentwurf „Wohnanlage Feldstraße“ im Maßstab M 1:500 in der Fassung vom 09.07.2018 zu.

 

Der Bebauungsplanentwurf wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen wird zeitgleich erfolgen.