Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Frau Schirmer trägt den Sachverhalt vor.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, für den „Bereich des Bahnhofsumfeldes“ ein 22. Qualifiziertes Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für das Änderungsgebiet geht aus dem beiliegenden Flächennutzungsplanentwurf des Baureferates vom 09.07.2018 im M 1:2.500 hervor. Das Gebiet ist zukünftig als gemischte Baufläche darzustellen. Das Areal umfasst

ca. 1,35 ha.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohnanlage Feldstraße“ gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

 

Der beiliegende Bestandsplan vom 09.07.2018 und der o.g. Flächennutzungsplanentwurf der 22. Änderung sind Beschlussbestandteil und diesem Protokoll als Anlage 3 und 4 beigefügt.

 

Der Flächennutzungsplanentwurf wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen wird zeitgleich erfolgen.