Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Anwesend: 23, Befangen: 0

Stadtrat Holland erklärt, dass er sich schon gegen den Aufstellungsbeschluss gewandt habe. Er werde heute auch gegen den Durchführungsbeschluss stimmen. Die Flächen lägen im Außenbereich. Die Stadt sollte sich auf die Innenstadt konzentrieren. Unbebauten Flächen seien inzwischen kostbar, der Außenbereich müsste geschont werden.

 

2. Bürgermeisterin Elke Protzmann erkundigt sich, wo der geplante Entwässerungskanal liege und ob eine Zufahrtsmöglichkeit für die Rückseite der anliegenden bebauten Grundstücke berücksichtigt sei.

Frau Schirmer verweist auf den Plan (gestrichelte Linie) und die Festsetzung Nr.11 des Entwurfs und erklärt weiter, dass ein Streifen von 3m freigehalten wurde, um die Zufahrtsmöglichkeit zu gewährleisten.

Der Vorsitzende geht auf die Bemerkungen von Stadtrat Holland ein und erklärt, dass es innerstädtisch kaum Bauplätze im Eigentum der Stadt gebe. Man müsste Bauwillige an Nachbargemeinden verweisen, wenn diese einen Bauplatz in einem Neubaugebiet suchen. Dies würde nur funktionieren, wenn sich viele Nachbargemeinden zusammenschlössen. Dies sei bei uns nicht der Fall.

Herr Peschel ergänzt, dass die Stadt im Innenstadtbereich keinen Zugriff auf private Flächen habe.

Herr Salzer hält die Intention von Herrn Holland für löblich, allerdings funktioniere das unter den gegebenen Rahmenbestimmungen nicht.

Frau Schirmer erklärt auf Rückfrage von Herrn Holland, dass selbst in neuesten Baugebiet Brand alle Bauplätze dreifach überzeichnet seien.

Stadtrat Büchner fragt nach, ob es für junge Familien mit Bauabsichten im Innenstadtbereich Fördermöglichkeiten gebe und ob die Stadt schon darüber nachgedacht habe, freie Flächen zu erschließen.

Der Oberbürgermeister bittet, diese Frage in nichtöffentlicher Sitzung zu stellen.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg nimmt von dem erstellten Bebauungsplanentwurf „Kemmater Wiese“ im Maßstab M 1:1.000 in der Fassung vom 23.07.2018 Kenntnis und beauftragt die Stadtplanung auf Grundlage dieses Entwurfes weiterzuarbeiten.

 

Anschließend ist der Bebauungsplanentwurf auf die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit und für die Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen entsprechend öffentlich auszulegen.