Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Frau Schirmer trägt den Sachverhalt vor.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg nimmt die Bemühungen der Stadt Rödental, für den gesamten Bereich „Oeslau West“ einen aktuellen Bebauungsplan aufzustellen, positiv zur Kenntnis. Allerdings sollten alle Sondergebietsflächen „Großflächiger Einzelhandel“ in der Gesamtheit und mit den erforderlichen Festsetzungen ausgewiesen werden.

 

Die Stadt Neustadt nimmt den Hinweis des Stadtrates der Stadt Rödental zur Kenntnis, dass es sich beim Plangebiet B und T um Altbestand handelt und sie diesen auch nicht ändern möchte, trotzdem sind bei der Ausweisung von Sondergebieten mit der Qualifizierung „Großflächiger Einzelhandel“ nicht nur die Art der Nutzung zu benennen, sondern auch die Größe der Verkaufsflächen, die Aufgliederung des Warenangebots bzw. der Sortimente, einschließlich der Randsortimente (s. Fickert/Fieseler).

 

Ebenso sollte das Plangebiet A und P, nachdem der Bebauungsplan diese Fläche in der Gesamtheit neu festsetzt, als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ mit den entsprechenden Festsetzungen ausgewiesen werden.

 

Die Begründung ist in Teilbereichen noch nicht überarbeitet worden.

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg bittet am weiteren Verfahren beteiligt zu werden.