Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Frau Schirmer trägt den Sachverhalt vor.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Rödental, Landkreis Coburg, keine Bedenken. Die Stadt Neustadt merkt dennoch zu Nummer 4.4 an, dass der gesamte Bereich fachlich korrekt (Einzelhandel (Aldi), Drogeriemarkt, Textilien und Schuhe) als Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollte.