Sitzung: 23.07.2018 StR/048/2018
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Herr Peschel und Frau Schirmer stellen den aktuellen
Planungsstand vor und erläutern den Beschlussantrag.
Stadtrat Salzer bittet darauf zu achten, dass am Ende nicht alle ursprünglich
geplanten Bäume weg sind. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die
verbliebenen acht Bäume als Kompromiss, von allen Beteiligten aber auch als
machbar angesehen werden.
Herr Peschel erläutert die Kostenberechnung und verweist auf
die besonderen Kostenpositionen.
Stadtrat Thamm findet die Planungen zur Neugestaltung des Marktplatzes zwar
gut, aber zu teuer. Er werde deshalb dagegen stimmen.
Der Vorsitzende fragt nach, welche Maßnahmen im Einzelnen nach Meinung von
Herrn Thamm anders gemacht werden sollten.
Stadtrat Soyer erklärt, dass heute noch nicht bekannt sei,
wie teuer die Maßnahme im Laufe des Verfahrens tatsächlich werde. Man könne dann
eventuell gegensteuern.
Stadtrat Thamm erklärt, dass er nicht wolle, dass später gesagt werde, er habe
die Neugestaltung mit beschlossen.
Der Vorsitzende fragt erneut, auf welche konkreten Teile Herr Thamm verzichten
wolle. Nur allgemein zu sagen es sei zu teuer sei eher die Handlungsweise
anderer Parteien. Der Standpunkt sei bequem, wenn es gut gehe, habe man mit
beschlossen, wenn es zu teuer werde, sei man von Anfang an dagegen gewesen.
Dies sei keine Politik, die die Stadt weiter bringe.
Auf Frage von Stadtrat Hofmann antwortet der Oberbürgermeister dass man davon
ausgehe, dass die Neugestaltung in drei Jahren abgeschlossen werden könnte.
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, den vorliegenden Entwurfsplanungen im Maßstab M 1:200 „Neugestaltung des Marktplatzes mit Umgriff“ der Arge Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten / Architekturbüro Tillner, München / Wien, in der Fassung vom 13.06.2018 zuzustimmen.
Die Gesamtbaukosten (einschließlich Illuminierung und Baunebenkosten) für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,6 Mio. € (siehe beiliegende Kostenberechnung vom 13.06.2018), bei Streckung über mehrere Jahre unter Umständen bis 7,2 Mio. brutto. Im Haushalts- und Investitionsplan sind bisher für diese Maßnahme (einschließlich Illuminierung und Baunebenkosten) 2,95 Mio. vorgesehen.
Um die Höhe der Deckungslücke (Differenz zwischen Zuschuss und Ausgaben) feststellen und im Haushalt decken zu können, ist bei der Regierung von Oberfranken umgehend der Zuwendungsantrag zu stellen, um die konkrete Höhe einer möglichen Förderung mitgeteilt zu bekommen.