2. Sachverhalt
Mit Schreiben vom
Juli 2018 haben Anwohner aus der Prof.-Derra-Str. 3,5,7,9 und 12 beantragt,
dass man wieder auf den Gehwegen parken darf.
Dort wurden kürzlich
Strafzettel ausgestellt, obwohl jahrzehntelang auf den Gehwegen – ohne
Behinderung von Fußgängern – geparkt wurde und nie Probleme auftraten.
Die Situation hätte
sich zudem durch Mitarbeiter und Kunden des gut frequentierten
Fitness – Studios in
letzter Zeit weiter verschärft.
Im Regelfall sind
Verkehrsbehörde und Polizei bei Anträgen auf Gehsteigparken skeptisch, da die
Voraussetzungen meist nicht gegeben sind. Hier sind die Restbreiten für
Fußgänger mit 1,20 m aber auch bei Gehsteigparken vorhanden und es kann auch
ein Bedarf anerkannt werden, da teilweise die Straße auch ziemlich zugeparkt
ist.
Die Sache wurde vor
Ort mit dem Antragsteller angeschaut und besprochen.
Die Gehwege sind
grundsätzlich breit genug und der Bedarf auch vorhanden.
Der Bord ist
eigentlich zu hoch, was die Anwohner aber nicht stört, da auch Absenkungen
teilweise vorhanden sind.
Die Verkehrsbehörde
würde zustimmen, wobei keine zusätzlichen Schilder aufgebaut werden sollten
(wir bräuchten für rund 5 zusätzliche Parkplätze insgesamt 4 Schilder!).
Dies kann rein durch
nur kurz angedeutete Winkel – Markierungen auch rechtlich geregelt werden.
Bevor ferste
Markierungen aufgebracht werden, sollte das provisorisch beklebt werden.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, dem Anwohnerantrag aus der Prof.-Derra-Str. zuzustimmen und in einem Teilbereich beidseitig Gehsteigparken mit Markierung zuzulassen.