Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom Juli 2018 haben Anwohner aus der Prof.-Derra-Str. 3,5,7,9 und 12 beantragt, dass man wieder auf den Gehwegen parken darf.

Dort wurden kürzlich Strafzettel ausgestellt, obwohl jahrzehntelang auf den Gehwegen – ohne Behinderung von Fußgängern – geparkt wurde und nie Probleme auftraten.

Die Situation hätte sich zudem durch Mitarbeiter und Kunden des gut frequentierten

Fitness – Studios in letzter Zeit weiter verschärft.

 

Im Regelfall sind Verkehrsbehörde und Polizei bei Anträgen auf Gehsteigparken skeptisch, da die Voraussetzungen meist nicht gegeben sind. Hier sind die Restbreiten für Fußgänger mit 1,20 m aber auch bei Gehsteigparken vorhanden und es kann auch ein Bedarf anerkannt werden, da teilweise die Straße auch ziemlich zugeparkt ist.

 

Die Sache wurde vor Ort mit dem Antragsteller angeschaut und besprochen.

Die Gehwege sind grundsätzlich breit genug und der Bedarf auch vorhanden.

Der Bord ist eigentlich zu hoch, was die Anwohner aber nicht stört, da auch Absenkungen teilweise vorhanden sind.

 

Die Verkehrsbehörde würde zustimmen, wobei keine zusätzlichen Schilder aufgebaut werden sollten (wir bräuchten für rund 5 zusätzliche Parkplätze insgesamt 4 Schilder!).

Dies kann rein durch nur kurz angedeutete Winkel – Markierungen auch rechtlich geregelt werden.

Bevor ferste Markierungen aufgebracht werden, sollte das provisorisch beklebt werden.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, dem Anwohnerantrag aus der Prof.-Derra-Str. zuzustimmen und in einem Teilbereich beidseitig Gehsteigparken mit Markierung zuzulassen.