Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 99, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In der Weimersdorfer Str. im Stadtteil Weimersdorf wurde vor Jahren eine Beschränkung

auf 30 km/h nach Anwohnerantrag eingerichtet.

Die Straße ist eng und ohne Gehwege, das war damals die Begründung, was heute bei einem Neuantrag nicht mehr ausreichen würde.

Heute würde man prüfen nach: - Unfallzahlen – Verkehrsbelastung - besondere Gefährdungslage, die von Autofahrern oder Fußgängern nicht erkannt werden kann.

Fehlende Gehwege alleine reichen nicht für die rechtmäßige Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus.

 

Da nur sehr wenig Verkehr dort fährt und keine übergeordneten Straßen betroffen sind wäre es rechtlich zulässig, eine 30 -km/ Zone unter Einbeziehung des Wildparkwegs einzurichten.

Dies wird auch von Verkehrsbehörde und Polizei auch hier vorgeschlagen.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, im Stadtteil Weimersdorf eine 30 km/h – Zone mit Rechts – vor – Links Vorfahrtsregelung einzurichten.