Ulrich Wolf berichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat beschließt, den befristeten zusätzlichen Bedarf an Plätzen vom 01.09.2018 bis 31.08.2020 anzuerkennen:
4 Plätze zusätzlich für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung – jetzt 55 Plätze (Kinder, die behindert bzw. von Behinderung bedroht sind belegen 3 Plätze)
12 Plätze zusätzlich für Kinder, die behindert bzw. von
Behinderung bedroht sind – jetzt 72 Plätze
20 Plätze zusätzlich für Kinder von 0 – 3 Jahren – jetzt 68 Plätze (Kinder, die
behindert bzw. von Behinderung bedroht sind belegen 3 Plätze)