Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Christine Schirmer trägt den Sachverhalt vor.

 

Stadtrat Martin Stingl nimmt ab 17:15 Uhr an der Sitzung teil.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg kommt sehr gerne der Bitte des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags nach und gibt folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Thüringer Grünes-Band-Gesetz –ThürGBG-) ab:

 

Die in Vorlage 6/4526 – Neufassung enthaltene Auffassung, dass „Hochwasserrückhaltebecken am Gewässer Röden“ stehe der Verwirklichung des Schutzzweckes des Nationalen Naturmonumentes nicht entgegen, ist aus Sicht der Stadt Neustadt b. Coburg grundsätzlich positiv einzuschätzen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags wird gebeten, diese Auffassung entsprechend in den Gesetzesentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4464, einzuarbeiten.

 

Die Städte Neustadt b. Coburg und Sonneberg sind derzeit dabei ein gemeinsames „Integriertes regionales/ländliches Entwicklungskonzept“ deren Unterstützung durch den Freistaat Bayern und den Freistaat Thüringen sichergestellt wurde, in Auftrag zu geben. Die gemeinsam angestrebte Siedlungsentwicklung, einschließlich aller infrastrukturell notwendigen Einrichtungen, im Bereich Neustadt b. Coburg (Gebrannte Brücke) und Sonneberg (Hönbach) dürfen nicht durch das Grüne Band beeinträchtigt werden. Die Verbindungsstraßen zwischen dem Ortsteil Hönbach und Neustadt (ehemalige Landesstraße), zwischen dem Ortsteil Hönbach und Wildenheid, zwischen Bettelhecken und Wildenheid sowie die Verbindungsstraße zwischen Bettelhecken und Meilschnitz sollten einen 10 m breiten Trassenkorridor zusätzlich zugestanden bekommen, um zukünftig notwendige Straßenverbreiterungen, Leitungstrassen, überörtliche Geh- und Radwege usw. errichten zu können.

 

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der Erstellung des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans die Städte Neustadt/Sonneberg am Verfahren erneut beteiligt werden, um eventuell bis dahin vorliegende Ergebnisse des „Integrierten regionalen/ländlichen Entwicklungskonzeptes“ einfließen lassen zu können.