Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Kämmerer Rainer Schmiedeknecht berichtet.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, die Abwassergebühr in unveränderter Höhe beizubehalten. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre (2019 – 2022), der kalkulatorische Zinssatz 2,9 v.H.