3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Bausenat beschließt, dass
die Mauer am Schützenplatz saniert wird, indem die losen oder verdrückten
Steine abgebaut werden und wieder neu aufgemörtelt werden. Zur Stabilisierung
sind die Bereich von hinten mit einem Betonkeil zu versehen. Dazu müssen die
den Bestand der Mauer gefährdenden Bäume vom Bauhof entfernt werden.