Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Gabriele Amend liest den Sachverhalt vor.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren wie folgt zu empfehlen:

Im Verzeichnis der Pauschalsätze wird Nr. 4 c 1. Satz wie folgt geändert:

„ Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayFwG wird je angefangene Stunde Wachdienst der in § 11 Abs. 5 festgelegte Stundensatz in der jeweils geltenden Höhe erhoben.“