Gabriele Amend liest den Sachverhalt vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehren wie folgt zu empfehlen:
Im Verzeichnis der Pauschalsätze wird Nr. 4 c 1. Satz wie folgt geändert:
„ Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayFwG
wird je angefangene Stunde Wachdienst der in § 11 Abs. 5 festgelegte
Stundensatz in der jeweils geltenden Höhe erhoben.“