Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Detlef Heerlein berichtet.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Wahlen 2019 zum Landrat, der möglichen Stichwahl zum Landrat, der Europawahl und eines eventuellen gesonderten Volksentscheids ein Erfrischungsgeld von je 40 € je Mitglied des Wahlvorstands und 5 € Wahlvorsteherzulage festzusetzen.

 

Die Mitarbeiter des Wahlamtes, die am Wahltag eingesetzt werden, erhalten die gleiche Entschädigung wie die Mitglieder des Wahlvorstands.

 

Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“ bereitgestellt.

 

 

Die öffentliche Sitzung endet um 17:07 Uhr.