Christine Schirmer verliest den Sachverhalt.
Die Präsentation ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b.
Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg
erhebt gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sonneberg,
Landkreis Sonneberg, keine Bedenken.