Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Christine Schirmer erklärt die bevorstehenden Baumaßnahmen auf dem Neustadter Marktplatz.

 

Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

3. Bürgermeister Martin Stingl möchte wissen, ob die gepflasterten Seitenstraßen auch barrierefrei sind.

 

Peter Werner erklärt, dass die Seitenstraßen geprüft wurden und in einem guten Zustand seien.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan möchte, dass die Seitenstraßen zu gegebener Zeit nochmal überprüft werden, um Stolperfallen für Rollator- und Rollstuhlfahrer ausschließen zu können.

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der von Seiten des Baureferates erarbeitete Lageplan im Maßstab M 1 : 200 vom 12.12.2018 ist Arbeitsgrundlage für alle Bauabschnitte und Ausbaumaßnahmen des Marktplatzes einschließlich Seitenstraßen.

 

·         Der Marktplatz mit Freifläche ist entsprechend den Planvorgaben zu begrenzen. Der Ausbau des Marktplatzes erfolgt in zwei Bauabschnitten. Diese Aufteilung bringt den Vorteil, dass die Parknutzung des Marktplatzes so am schnellsten wieder sichergestellt werden kann. Allerdings müssen die darin enthaltenen Baumaßnahmen im „Untergrund“ gemeinsam als erstes durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind beginnend Juni 2019 bis Ende 2020 vorgesehen.

·         Die Freifläche zur Kirche ist als 3. Bauabschnitt für das Jahr 2021 geplant.

·         Für die Bauphase des Marktplatzes spielt die Umgestaltung und höhengleiche Anpassung des Glockenberges eine wesentliche Rolle. Aufgrund der damit verbundenen erhöhten Kosten und der städtebaulichen Priorität dieser Straße (Umfeld der Kirche) ist ein Vollausbau bis zur Kreuzung Glockenberg / Schulstraße vorzunehmen. Die Regierung schließt sich dieser Meinung an und würde eine Förderung des Vollausbaues mittragen. Die Kosten hierzu belaufen sich auf ca. 636.662,88 € Brutto (inkl. Nebenkosten). Die Maßnahme muss vom „Untergrund“ her 2019/2020 erfolgen, die restlichen Ausbaumaßnahmen schließen sich 2021 an.

·         Dasselbe gilt für die Georg-Langbein-Straße, auch hier handelt es sich um eine städtebaulich maßgebliche Haupterschließung des Marktplatzes. Durch die Baumaßnahmen des Rathauses (Sondentrassen, Hausanschlüsse usw.) und den erforderlichen Maßnahmen der Stadtwerke muss die Georg-Langbein-Straße einschließlich des Platzbereiches vor dem Rathaus neu vollausgebaut werden. Die Regierung schließt sich dieser Meinung an und würde eine Förderung des Vollausbaues mittragen. Die Kosten hierzu belaufen sich auf ca. 563.741,37 € Brutto (inkl. Nebenkosten). Die Umsetzung ist für 2021 angedacht.

·         Die Brunnenstraße, der Steinweg, die Kirchstraße und die Wilhelmstraße sollen entsprechend den Vorschlägen der Tiefbauabteilung in Asphaltbauweise erfolgen. Die Priorität der Umsetzung ergibt sich aus den Baumaßnahmen und die Sicherstellung der verkehrlichen Erschließbarkeit des Marktplatzes.

1. Brunnenstraße 2019

2. Der Steinweg wird 2019/2020 vorerst in Asphaltbauweise als Zwischenlösung hergestellt. Dies dient vor allem der Verkehrssicherheit. Unabhängig davon soll mit der Regierung von Oberfranken die Förderfähigkeit eines späteren Vollausbaus geprüft werden.

3./4. Kirchstraße und Wilhelmstraße 2021

Die Kosten des Ausbaues der vier Seitenstraßen belaufen sich auf ca. 200.000,00 €.

·         In Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken sollte die Augustastraße zurückgestellt werden, bis sich die Entwicklung des Arnoldplatzes abzeichnet. Eine Förderung für den Vollausbau wäre denkbar.

 

Die HH-Mittel für den Ausbau der Brunnenstraße und des Steinweges (Zwischenlösung) in Asphaltbauweise stehen auf der HH-Stelle 1.6311.9510, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung. Für die Maßnahmen Ausbau Kirchstraße und Wilhelmstraße in Asphaltbauweise sind die entsprechenden Mittel für den Haushalt 2020 / 2021 einzusetzen.

 

Die HH-Mittel für den Ausbau des Glockenberges und der Georg-Langbein-Straße sind ebenfalls für den Haushalt 2020/2021 vorzusehen.