Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Die Veranstaltung fand zuletzt 2017 statt und ist am 10. August 2019 wieder geplant.

Die Strecke bleibt die selbe und wird nur in umgekehrter Richtung gefahren.

 

Das notwendige Anhörverfahren ist seit 29. März 2019 abgeschlossen.

Noch nicht geklärt ist der Teil der Sonderprüfung in der Sandgrube.

Auch im Bereich der B 4 wird es durch die Baumaßnahmen des Staatlichen Bauamts erst kurz vor der Veranstaltung genauere Festlegungen geben können; dieses Problem wird vor Ort zusammen gelöst.

 

Die Stadt Neustadt wird die Rundfahrt wieder zu den üblichen Auflagen genehmigen.