Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Im Einmündungsbereich der Unteren Burgstraße / Neuer Weg in wurde in der Bürgerversammlung Wildenheid die schlechte Sicht durch immer mehr parkende Fahrzeuge bemängelt.

 

Im Regelfall ist die eingeschränkte Sicht nach links das größere Problem beim Ausfahren; hier – bei der Ausfahrt vom Neuen Weg in die Untere Burgstraße – ist es auch die eingeschränkte Sicht nach rechts.

Erschwert wird dies auch durch die Art der parkenden Fahrzeuge (SUV, Klein LkW, Sprinter), an denen man nicht vorbeischauen kann.

 

Die Verkehrsbehörde sieht hier Handlungsbedarf.

Es gäbe drei Möglichkeiten:

-       Spiegel

-       Parkverbot Anfang und Ende

-       Grenzmarkierung (Sperrflächenmarkierung)

 

Verkehrsbehörde und Polizei sprechen sich für eine Grenzmarkierung aus.

Diese verlängert das gesetzlich vorgeschriebene Haltverbot (5 m) um die entsprechende Länge.

 

Die Verkehrsbehörde schlägt als ausreichende Sicht hier 15 m vor. Dahinter wäre noch ausreichend Platz zum Parken.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, in der Unteren Burgstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit rechts der Einmündung aus dem Neuen Weg eine Grenzmarkierung von 15 m Länge anzuordnen.