2. Sachverhalt
Nach derzeitigem
Planungsstand ist der Marktplatz nur noch bis Ende Puppenfestival für die
Wochen- und Monatsmärkte nutzbar.
Als
Ersatzmarktfläche ist während der Bauarbeiten der Parkplatz an der Lindenstraße
vorgesehen. Im Verwaltungssenat wurde hierüber schon kurz berichtet.
Regelmäßig
stattfinden werden dort:
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Wochenmärkte
Mittwoch und Samstag
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Bauernmärkte
1 x monatlich am ersten Samstag im Monat
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Monatsmärkte
1 x monatlich am zweiten Dienstag im Monate
Für die etwas größeren
Bauern- und Monatsmärkte wird der Parkplatz noch zusätzlich am Tag vorher mit
insgesamt 3 Absperrschranken und Beschilderung VZ 250 mit ZZ „Bauernmarkt
Samstag“ oder „Monatsmarkt Dienstag) beschildert.
Solche
Veranstaltungen funktionieren in der Praxis nur, wenn die Marktflächen auch
nachts von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Insofern ist eine neue
Parkregelung beim gesamten Parkplatz Lindenstraße notwendig, die auch schon mit
einer gewissen Gewöhnungsphase etwas früher eingerichtet werden muss.
Notwendig ist es,
den gesamten Platz als Kurzparkzone mit zulässiger Höchstparkzeit 2 Stunden
auszuweisen.
Möglichkeiten wären:
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Verkehrsberuhigter
Bereich beibehalten und 8 Pfosten mit 10 Einzelschildern neu aufbauen
(Problematik hier: zwischen 2 Parkreihen stehen Pfosten frei und damit i.d.R.
nicht lange, weil sie umgefahren werden beim rangieren
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Verkehrsberuhigter
Bereich beibehalten und zusätzliche Beschilderung einer
Parkraumbewirtschaftungszone (dies wird in der Praxis hier als nicht
ausreichend erachtet und man könnte auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
Kurzparken unter Freihaltung von 3 m Durchfahrtsbreite)
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Parkplatz
unter Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs als Haltverbotszone beschildern
mit ZZ „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkscheibe 2
Stunden)
Verkehrsbehörde und
Polizei schlagen die Haltverbotszone vor.
Als Ersatzparkplätze
für Dauerparker werden 20 Kurzparkplätze am Arnoldplatz, die der Lindenstraße
am nächsten liegen, zum Dauerparken freigegeben.
Am Parkplatz
Lindenstraße sollen zudem 2 Hinweistafeln auf die geänderte Kurzparkregelung
aufmerksam machen „Veranstaltungsfläche! Kurzparken maximal 2 Stunden zulässig“
Die Neuregelung gilt nur solange, bis die Märkte wieder auf dem Marktplatz stattfinden können.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Parkplatz an der
Lindenstraße wird unter Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs als
Haltverbotszone beschildert mit ZZ „Parken nur innerhalb gekennzeichneter
Flächen mit Parkscheibe 2 Stunden“.
Als Ersatzparkplätze
für Dauerparker werden 20 Kurzparkplätze am Arnoldplatz, die der Lindenstraße
am nächsten liegen, zum Dauerparken freigegeben.
Am Parkplatz
Lindenstraße sollen zudem 2 Hinweistafeln auf die geänderte Kurzparkregelung
aufmerksam machen „Veranstaltungsfläche! Kurzparken maximal 2 Stunden zulässig“
Die Neuregelung gilt nur solange, bis die Märkte wieder auf dem Marktplatz stattfinden können.