Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Nach derzeitigem Planungsstand ist der Marktplatz nur noch bis Ende Puppenfestival für die Wochen- und Monatsmärkte nutzbar.

 

Als Ersatzmarktfläche ist während der Bauarbeiten der Parkplatz an der Lindenstraße vorgesehen. Im Verwaltungssenat wurde hierüber schon kurz berichtet.

 

Regelmäßig stattfinden werden dort:

-       Wochenmärkte Mittwoch und Samstag

-       Bauernmärkte 1 x monatlich am ersten Samstag im Monat

-       Monatsmärkte 1 x monatlich am zweiten Dienstag im Monate

 

Für die etwas größeren Bauern- und Monatsmärkte wird der Parkplatz noch zusätzlich am Tag vorher mit insgesamt 3 Absperrschranken und Beschilderung VZ 250 mit ZZ „Bauernmarkt Samstag“ oder „Monatsmarkt Dienstag) beschildert.

 

Solche Veranstaltungen funktionieren in der Praxis nur, wenn die Marktflächen auch nachts von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Insofern ist eine neue Parkregelung beim gesamten Parkplatz Lindenstraße notwendig, die auch schon mit einer gewissen Gewöhnungsphase etwas früher eingerichtet werden muss.

Notwendig ist es, den gesamten Platz als Kurzparkzone mit zulässiger Höchstparkzeit 2 Stunden auszuweisen.

 

Möglichkeiten wären:

-       Verkehrsberuhigter Bereich beibehalten und 8 Pfosten mit 10 Einzelschildern neu aufbauen (Problematik hier: zwischen 2 Parkreihen stehen Pfosten frei und damit i.d.R. nicht lange, weil sie umgefahren werden beim rangieren

-       Verkehrsberuhigter Bereich beibehalten und zusätzliche Beschilderung einer Parkraumbewirtschaftungszone (dies wird in der Praxis hier als nicht ausreichend erachtet und man könnte auch außerhalb gekennzeichneter Flächen Kurzparken unter Freihaltung von 3 m Durchfahrtsbreite)

-       Parkplatz unter Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs als Haltverbotszone beschildern mit ZZ „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkscheibe 2 Stunden)

 

Verkehrsbehörde und Polizei schlagen die Haltverbotszone vor.

 

Als Ersatzparkplätze für Dauerparker werden 20 Kurzparkplätze am Arnoldplatz, die der Lindenstraße am nächsten liegen, zum Dauerparken freigegeben.

 

Am Parkplatz Lindenstraße sollen zudem 2 Hinweistafeln auf die geänderte Kurzparkregelung aufmerksam machen „Veranstaltungsfläche! Kurzparken maximal 2 Stunden zulässig“

Die Neuregelung gilt nur solange, bis die Märkte wieder auf dem Marktplatz stattfinden können.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Parkplatz an der Lindenstraße wird unter Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs als Haltverbotszone beschildert mit ZZ „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkscheibe 2 Stunden“.

 

Als Ersatzparkplätze für Dauerparker werden 20 Kurzparkplätze am Arnoldplatz, die der Lindenstraße am nächsten liegen, zum Dauerparken freigegeben.

 

Am Parkplatz Lindenstraße sollen zudem 2 Hinweistafeln auf die geänderte Kurzparkregelung aufmerksam machen „Veranstaltungsfläche! Kurzparken maximal 2 Stunden zulässig“

Die Neuregelung gilt nur solange, bis die Märkte wieder auf dem Marktplatz stattfinden können.