Berichterstatter Richard Peschel.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat
beschließt, die Teilstrecke der Ortsstraße „Schlesische Straße“ FlNr. 2442/4
der Gemarkung Neustadt, beginnend an der Einmündung „Sudetenstraße“ und endend
am Wohngebäude der GWG Neustadt Sudetenstraße 9-11, nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1
und Abs. 2 Satz 1 BayStrWG einzuziehen. Die Einziehung erfolgt, da diese
Ortsstraße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Der Lageplan, das
Luftbild und das Bild sind Beschlussbestandsteile.