Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Berichterstatter Richard Peschel


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, die Ortsstraße FlNr. 32 der Gemarkung Birkig, beginnend an der Einmündung Horber Straße FlNr. 28 der Gemarkung Birkig Höhe Hausnummer 3 und endend an der landwirtschaftlichen Fläche FlNr. 72 der Gemarkung Birkig, nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayStrWG einzuziehen. Die Einziehung erfolgt, da diese Ortsstraße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Die beigefügten Luftbilder und das beigefügte Foto sind Beschlussbestandsteile.