Berichterstatter Richard Peschel
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat
beschließt, die Ortsstraße FlNr. 32 der Gemarkung Birkig, beginnend an der
Einmündung Horber Straße FlNr. 28 der Gemarkung Birkig Höhe Hausnummer 3 und
endend an der landwirtschaftlichen Fläche FlNr. 72 der Gemarkung Birkig, nach
Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayStrWG einzuziehen. Die Einziehung
erfolgt, da diese Ortsstraße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Die beigefügten
Luftbilder und das beigefügte Foto sind Beschlussbestandsteile.