Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ulrich Wolf verliest den Antrag der SPD Fraktion.

 

Stadtrat und Antragssteller Wolfram Salzer erklärt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung so nicht zutreffe. Es gehe nicht darum, dass Kinder das Seepferdchen ablegen sollen, sondern dass sie das Schwimmen lernen. Es verweist nochmal auf die Erfahrungswerte von Bad Tölz, dort haben alle Kinder im Jahr vor der Einschulung das Schwimmen gelernt. Bei uns lernen Kinder erst ab der 2. Klasse das Schwimmen, da sind die Kinder bereits 7 Jahre alt. Der Beschlussvorschlag solle dahingehend geändert werden, dass Kinder ab 5 Jahren bzw. im letzten Jahr der Kita Betreuung das Schwimmen kostenfrei erlernen können. Die Begrenzung auf max. 108 Kindern solle zahlenmäßig nicht festgelegt werden.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan erläutert, dass die Anspruchshaltung einiger Eltern enorm hoch sei und der Leistungsdruck nicht schon auf 5-jährige Kinder lasten soll.  Die Begrenzung auf max. 108 Kinder müsse festgeschrieben werden, so dass niemand Rechtsanspruch erheben könne.

 

Stadtrat Martin Stingl habe im Internet recherchiert und Krankenkassen verweisen darauf, dass 5-jährige Kinder angstfreier sind als ältere Kinder und das schwimmen dadurch leichter erlernen. Den Eltern werde diese Option an die Hand gegeben, kein Kind muss zwingend mit 5 Jahren schwimmen lernen.

 

Stadtrat Bernd Gärtner macht klar, dass mit dem Antrag nicht die Erwartungen der Helikopter Eltern verfolgt werden, sondern das Kinder vor dem Ertrinken geschützt werden sollen.

 

Abschließend hält Oberbürgermeister Rebhan fest, dass nichts dagegen stehe für 5-jährige Kindern den Schwimmkurs kostenfrei anzubieten. Von den Schwimmlehrern solle nach den ersten Unterrichtsstunden beurteilt werden, ob das Kind schon geeignet sei.

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat beschließt, für maximal 108 Kinder im Alter ab 5 Jahren bzw. im letzten Jahr der Kita Betreuung die Kosten für Schwimmkurse für Anfänger zu übernehmen. Sofern mehr als diese Zahl an Kindern an einem derartigen Kurs teilnehmen möchten, gilt das Anmeldedatum. Von den Schwimmlehrern solle nach den ersten Unterrichtsstunden beurteilt werden, ob das Kind schon geeignet sei.

 

Die Gesamtkosten betragen ca. 5.760,00 € jährlich.

 

Um die Nachhaltigkeit und das weitere Üben zu fördern, wird nach Ablegen des Schwimmkurses eine einjährige Mitgliedschaft in der Wasserwacht zu 50 % bezuschusst.

 

Hier kämen nochmals Kosten in Höhe von 972,00 € hinzu.

 

Mittel werden außerplanmäßig bei HHSt. 0.5500.5741 Förderung des Sports in Höhe von insgesamt 6.800,00 € jährlich bereitgestellt.

 

Spätestens nach zwei Jahren (Herbst 2021) ist dem Senat ein Erfahrungsbericht vorzulegen.