2. Sachverhalt
Herr Pfarrer Meyer
zu Hörste hat am 18.4.19 eine Geschwindigkeitsbeschränkung beim
Kindergartenausgang in der Siemensstraße beantragt.
Rechtlich wäre es
möglich, das Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen „Kindergarten“
und Tempo 30 dort anzuordnen.
Es handelt sich um
eine Ermessensentscheidung, die im Verkehrssenat zu treffen ist.
Verkehrsbehörde und
Polizei befürworten eine Geschwindigkeitsbeschränkung im unmittelbaren
Zu- und
Ausgangsbereich des Kindergartens in der Siemensstraße auf , die dort auch
regelmäßig
beidseitig beparkt
wird.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat
beschließt, dem Antrag des Kindergarten Löwenzahn stattzugeben.
In der Siemensstraße
wird im unmittelbaren Zu- und Ausgangsbereich des Kindergartens das
Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen „Kindergarten“ und Tempo 30
angeordnet.