Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Herr Pfarrer Meyer zu Hörste hat am 18.4.19 eine Geschwindigkeitsbeschränkung beim Kindergartenausgang in der Siemensstraße beantragt.

 

Rechtlich wäre es möglich, das Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen „Kindergarten“ und Tempo 30 dort anzuordnen.

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die im Verkehrssenat zu treffen ist.

 

Verkehrsbehörde und Polizei befürworten eine Geschwindigkeitsbeschränkung im unmittelbaren

Zu- und Ausgangsbereich des Kindergartens in der Siemensstraße auf , die dort auch regelmäßig

beidseitig beparkt wird.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, dem Antrag des Kindergarten Löwenzahn stattzugeben.

In der Siemensstraße wird im unmittelbaren Zu- und Ausgangsbereich des Kindergartens das Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen „Kindergarten“ und Tempo 30 angeordnet.