Sitzung: 10.09.2019 KS/061/2019
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Im Jahr 2025 wird
erstmals nach 2010 wieder eine deutsche Stadt den Titel Kulturhauptstadt
Europas tragen.
Neben den Städten Hannover, Hildesheim, Dresden, Chemnitz, Gera, Zittau und
Magdeburg bewirbt sich die Stadt Nürnberg um diesen Titel und möchte die
Metropolregion Nürnberg eng einbinden.
Dies soll der Planung nach durch aktive Unterstützung der Kommunen der Region
erfolgen, indem diese mit dem Kulturhauptstadt-Büro entwickelte Kulturprojekte
vor Ort umsetzen.
Hierzu wurde am 12.07.2019 eine Absichtserklärung von der Stadt Neustadt
gegenüber der Stadt Nürnberg abgegeben, die besagt, dass die Stadt Neustadt nach
Analyse der bis dahin vorliegenden Planungen Nürnbergs und dem Vorliegen belastbarer
Kostenansätze bis 01.03.2020 ihre Beteiligung gegebenenfalls bekräftigen und in
Folge den benötigten finanziellen Umfang für etwaig vor Ort stattfindende
Veranstaltungen benennen kann.
Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung geht die Stadt Neustadt keine
rechtlich oder finanziell bindenden Verpflichtungen ein.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung Nürnbergs im Nachgang in den Raum
gestellte, eingeforderte finanzielle Beteiligung je Kommune von einem Euro je
Einwohner pro Jahr, auf 5 Jahre bis 2025 festgelegt, ist nicht Bestandteil der
unterzeichneten Absichtserklärung.
In wie weit in der Fortschreibung des Bewerbungsprozesses weitergehende
Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen, wie Veranstaltungsdurchführungen, etc.
durch die Stadt Neustadt eingeplant und
umgesetzt werden ist, ebenso wie ein für diese Maßnahme etwaig notwendig
werdender Finanzrahmen zu gegebener Zeit vom zuständigen Senat festzulegen.
Der Senat wird über die Weiterentwicklung des Bewerbungsprozesses der Stadt
Nürnberg informiert.