Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Im Jahr 2025 wird erstmals nach 2010 wieder eine deutsche Stadt den Titel Kulturhauptstadt Europas tragen.
Neben den Städten Hannover, Hildesheim, Dresden, Chemnitz, Gera, Zittau und Magdeburg bewirbt sich die Stadt Nürnberg um diesen Titel und möchte die Metropolregion Nürnberg eng einbinden.
Dies soll der Planung nach durch aktive Unterstützung der Kommunen der Region erfolgen, indem diese mit dem Kulturhauptstadt-Büro entwickelte Kulturprojekte vor Ort umsetzen.

Hierzu wurde am 12.07.2019 eine Absichtserklärung von der Stadt Neustadt gegenüber der Stadt Nürnberg abgegeben, die besagt, dass die Stadt Neustadt nach Analyse der bis dahin vorliegenden Planungen Nürnbergs und dem Vorliegen belastbarer Kostenansätze bis 01.03.2020 ihre Beteiligung gegebenenfalls bekräftigen und in Folge den benötigten finanziellen Umfang für etwaig vor Ort stattfindende Veranstaltungen benennen kann.

Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung geht die Stadt Neustadt keine rechtlich oder finanziell bindenden Verpflichtungen ein.

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung Nürnbergs im Nachgang in den Raum gestellte, eingeforderte finanzielle Beteiligung je Kommune von einem Euro je Einwohner pro Jahr, auf 5 Jahre bis 2025 festgelegt, ist nicht Bestandteil der unterzeichneten Absichtserklärung.

In wie weit in der Fortschreibung des Bewerbungsprozesses weitergehende Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen, wie Veranstaltungsdurchführungen, etc. durch die Stadt Neustadt  eingeplant und umgesetzt werden ist, ebenso wie ein für diese Maßnahme etwaig notwendig werdender Finanzrahmen zu gegebener Zeit vom zuständigen Senat festzulegen.

Der Senat wird über die Weiterentwicklung des Bewerbungsprozesses der Stadt Nürnberg informiert.