Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Nachdem in diesem Jahr mehrere Nachfragen bezüglich des Tragens der großen Traditions-Bratwurst beim Kinderfestumzug eingegangen sind, informiert die Verwaltung:

 

1.  Sofern mehrere Bewerbungen von Trägergruppen eingehen, wird die Trägerschaft alternierend vergeben.

2.  Bewerbungen können nicht pauschal für Folgejahre abgegeben werden, sondern müssen, um sicherzustellen, dass das Interesse der jeweiligen Gruppe aktuell vorhanden ist, jeweils für das laufende Jahr abgegeben werden.

3.  Es sind die einzelnen Mitglieder der Gruppe namentlich unter Angabe der Wohnanschrift zu benennen.

4.  Die Bewerbungen müssen bis zum 30.März des laufenden Jahres im Bereich KST der Stadt Neustadt schriftlich (auch per Mail) vorliegen.

5.  Bei Vorliegen mehrerer Bewerbungen beschließt der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss über die Vergabe.

6.  Die Teilnahme der Gruppe am Umzug erfolgt rein ehrenamtlich auf eigenes Risiko.

7.  Ein Anspruch auf Zulassung als Trägergruppe besteht nicht.