Sitzung: 10.09.2019 KS/061/2019
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Nachdem in diesem
Jahr mehrere Nachfragen bezüglich des Tragens der großen Traditions-Bratwurst
beim Kinderfestumzug eingegangen sind, informiert die Verwaltung:
1.
Sofern
mehrere Bewerbungen von Trägergruppen eingehen, wird die Trägerschaft
alternierend vergeben.
2.
Bewerbungen
können nicht pauschal für Folgejahre abgegeben werden, sondern müssen, um
sicherzustellen, dass das Interesse der jeweiligen Gruppe aktuell vorhanden
ist, jeweils für das laufende Jahr abgegeben werden.
3.
Es sind
die einzelnen Mitglieder der Gruppe namentlich unter Angabe der Wohnanschrift
zu benennen.
4.
Die
Bewerbungen müssen bis zum 30.März des laufenden Jahres im Bereich KST der
Stadt Neustadt schriftlich (auch per Mail) vorliegen.
5.
Bei
Vorliegen mehrerer Bewerbungen beschließt der Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftsausschuss über die Vergabe.
6.
Die
Teilnahme der Gruppe am Umzug erfolgt rein ehrenamtlich auf eigenes Risiko.
7.
Ein
Anspruch auf Zulassung als Trägergruppe besteht nicht.