Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Der Neustadter Nikolausmarkt kann in den Jahren 2019 bis voraussichtlich 2021 aufgrund der Marktplatzsanierung nicht am gewohnten Standort stattfinden.

Im Vorfeld wurden verschiedene mögliche Alternativstandorte durch die Verwaltung ins Auge gefasst, Gespräche mit der Werbegemeinschaft Neustadt geführt und deren Anregungen und Vorbehalte entgegengenommen.

Die Abwägung unterschiedlicher, etwaig möglicher Ausweichquartiere hinsichtlich ausreichender Energieversorgung, Begehbarkeit, Parksituation, Rettungswege, Aufstellflächen, Bodenbeschaffenheit, Lage, etc. erfolgt derzeit durch die zuständigen Fachstellen.

Um in der Planung der Veranstaltung analog anderer städtischer Veranstaltungen, letztlich auch in der Standortfrage, flexibler agieren zu können, empfiehlt die Verwaltung in einem ersten Schritt den Neustadter Nikolausmarkt aus der Marktsatzung, der er bisher unterliegt, herauszunehmen.

Die organisatorische Behandlung, Vorgaben, Standortfestlegungen, Fristen zur Zulassung, Vorgaben zur Zulassung von Budenbetreibern würden damit analog der beispielsweise des Marktfestes oder Swing im Park und ähnlicher Veranstaltungen gehandhabt werden können.

Da der Neustadter Nikolausmarkt in seiner gesamten Struktur den Wochen- und Monatsmärkten nicht gleichzusetzen ist, sondern es sich um eine traditionelle Kulturveranstaltung handelt, die über das Ressort KST abgewickelt wird, erscheint die Herausnahme aus der Marktsatzung, auch aus vorgenannten Gründen, sinnvoll.

Die Verwaltung empfiehlt die Herausnahme des Neustadter Nikolausmarktes aus der Marktsatzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.



3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

Der Kultur-, Sport und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

  1. Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung.
  2. Er empfiehlt dem Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat die Kulturveranstaltung „Neustadter Nikolausmarkt“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Marktsatzung herauszunehmen.