2. Sachverhalt
Der Neustadter Nikolausmarkt kann in den Jahren 2019 bis
voraussichtlich 2021 aufgrund der Marktplatzsanierung nicht am gewohnten
Standort stattfinden.
Im Vorfeld wurden verschiedene mögliche Alternativstandorte durch die
Verwaltung ins Auge gefasst, Gespräche mit der Werbegemeinschaft Neustadt
geführt und deren Anregungen und Vorbehalte entgegengenommen.
Die Abwägung unterschiedlicher, etwaig möglicher Ausweichquartiere hinsichtlich
ausreichender Energieversorgung, Begehbarkeit, Parksituation, Rettungswege,
Aufstellflächen, Bodenbeschaffenheit, Lage, etc. erfolgt derzeit durch die
zuständigen Fachstellen.
Um in der Planung der Veranstaltung analog anderer städtischer Veranstaltungen,
letztlich auch in der Standortfrage, flexibler agieren zu können, empfiehlt die
Verwaltung in einem ersten Schritt den Neustadter Nikolausmarkt aus der
Marktsatzung, der er bisher unterliegt, herauszunehmen.
Die organisatorische Behandlung, Vorgaben, Standortfestlegungen, Fristen zur
Zulassung, Vorgaben zur Zulassung von Budenbetreibern würden damit analog der
beispielsweise des Marktfestes oder Swing im Park und ähnlicher Veranstaltungen
gehandhabt werden können.
Da der Neustadter Nikolausmarkt in seiner gesamten Struktur den Wochen- und
Monatsmärkten nicht gleichzusetzen ist, sondern es sich um eine traditionelle
Kulturveranstaltung handelt, die über das Ressort KST abgewickelt wird,
erscheint die Herausnahme aus der Marktsatzung, auch aus vorgenannten Gründen,
sinnvoll.
Die Verwaltung empfiehlt die Herausnahme des Neustadter Nikolausmarktes aus der
Marktsatzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der
Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
- Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung.
- Er empfiehlt dem
Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat die Kulturveranstaltung
„Neustadter Nikolausmarkt“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der
Marktsatzung herauszunehmen.