Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Die auf dem Büroweg genehmigten Bauvorhaben werden zur Kenntnis genommen. Es werden diesbezüglich keine Fragen gestellt.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Der Bausenat nimmt Kenntnis.