Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

2. Sachverhalt

 

Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2019 für die o.g. Bauleitplanung beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Auslegungsfrist endet am 04.10.2019.

Die Stadt Rödental beabsichtigt, einen Reisemobilstellplatz zu errichten. Das hierfür vorgesehene Grundstück liegt am Rosenauer Weg, direkt angrenzend an die Tennisanlage der SG Rödental und an der Gaststätte „Zur Alm“. Das Gelände weist nur eine geringe Neigung auf. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden auch die bestehenden Sportanlagen des SG Rödental sowie die südlich angrenzenden Grünflächen überplant.


Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 2,5 ha und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Sondergebiet „Sport und Freizeit“                  14.590 m2
Sondergebiet „Reisemobilstellplatz“                 4.670 m2
private Grünfläche                                            3.270 m2

Vorgesehen sind insgesamt 42 Stellplätze mit einer Breite von jeweils sechs Metern. Davon sechs Stellplätze mit einer Länge von neun Metern, 30 Stellplätze mit einer Länge von zehn Metern und sechs Stellplätze mit einer Länge von zwölf Metern. Die Stromversorgung erfolgt über Steckdosen mit Münzbetrieb. Weiterhin ist eine Frischwasserzapfsäule mit Münzbetrieb vorgesehen sowie eine WC-Kassettenentsorgungssäule und ein spülbarer Bodeneinlass für die Fahrzeugtank-Entsorgung. Die Erschließung erfolgt über die Coburger Straße und den Rosenauer Weg.

 

Weitere Festsetzungen können dem beiliegenden Bebauungsplan entnommen werden.

 

Aus Sicht der Stadtplanung werden die Belange der Stadt Neustadt nicht berührt.

 

Referat 4 Bauwesen
zur Kenntnis und Zustimmung

 

Herrn Oberbürgermeister Frank Rebhan
zur Kenntnis

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 „Oeslau-West, Sport- und Freizeitgelände“, Stadt Rödental, Landkreis Coburg, keine Bedenken.