Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2018 für die o.g. Bauleitplanung beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Auslegungsfrist endet am 04.10.2019.

In der Stadt Rödental und ihren Stadtteilen stehen kaum noch verfügbare Baugrundstücke zur Verfügung. Um eine Abwanderung der Bevölkerung zu verhindern, sollen im Stadtteil Rothenhof insgesamt 15 neue Bauparzellen ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Baugebiet liegt im Norden des Stadtteils Rothenhof und umfasst rund zwei Hektar. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen, im Süden von der Kipfendorfer Straße und im Westen von der bestehenden Bebauung begrenzt. Derzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.

 

Das Gebiet wird als „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Insgesamt können max. II Vollgeschosse errichtet werden. Die Dachform ist nicht festgesetzt, allerdings die max. Traufhöhe (6,50 m) und die max. Firsthöhe (9,00 m). Das Gebiet wird über die Kipfendorfer Straße mit einer Ringerschließung erschlossen. Die zukünftigen Grundstücksgrößen bewegen sich zwischen 625 m2 und 1.407 m2, wobei der Durchschnitt zwischen 625 m2 und 700 m2 liegt.

Weitere Festsetzungen können dem beiliegenden Bebauungsplan entnommen werden.

 

Aus Sicht der Stadtplanung werden die Belange der Stadt Neustadt nicht berührt.

 

Referat 4 Bauwesen
zur Kenntnis und Zustimmung

 

Herrn Oberbürgermeister Frank Rebhan
zur Kenntnis

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 7 „Spitzacker/Mönchsleite“ im Stadtteil Rothenhof, Stadt Rödental, keine Bedenken.