2. Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner öffentlichen Sitzung am
29.07.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Solarpark Blumenrod“ und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Blumenrod“ beschlossen. Weiterhin
wurde beschlossen, dass die frühzeitige öffentliche Beteiligung durchzuführen
ist. Die Auslegungsfrist endet am 27.09.2019.
Das Plangebiet liegt nördlich von Blumenrod am Rande des vorhandenen
Gewerbegebietes in leicht südexponierter Hanglage. Im Norden grenzt an das
Plangebiet ein Betonwirtschaftsweg, im Süden die Straße „Lange Äcker“ an. Die
Gesamtfläche des Areals beläuft sich auf 4,3 ha.
Zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Das Areal ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rödental
als gewerbliche Nutzfläche dargestellt. Das Planungsareal soll zukünftig als
Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und als „Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Blumenrod“:
Der Vorhabenträger ist die Firma Greenovative GmbH. Das zukünftige
Plangebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der
Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt. Der mit der
Planung verbundene Ein- bzw. Ausgleichsbedarf beläuft sich auf etwa 0,63 ha.
Weitere Festsetzungen können den beiliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
entnommen werden.
Aus Sicht der Stadtplanung werden die Belange der Stadt Neustadt nicht
berührt.
Referat 4 Bauwesen
zur Kenntnis und Zustimmung
Herrn Oberbürgermeister Frank
Rebhan
zur Kenntnis
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die
Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Solarpark Blumenrod“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Grünordnungsplan „Solarpark Blumenrod“ der Stadt Rödental, Landkreis Coburg, keine Bedenken. |