Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Blumenrod“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Blumenrod“ beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die frühzeitige öffentliche Beteiligung durchzuführen ist. Die Auslegungsfrist endet am 27.09.2019.

Das Plangebiet liegt nördlich von Blumenrod am Rande des vorhandenen Gewerbegebietes in leicht südexponierter Hanglage. Im Norden grenzt an das Plangebiet ein Betonwirtschaftsweg, im Süden die Straße „Lange Äcker“ an. Die Gesamtfläche des Areals beläuft sich auf 4,3 ha.


Zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Das Areal ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rödental als gewerbliche Nutzfläche dargestellt. Das Planungsareal soll zukünftig als Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Blumenrod“:
Der Vorhabenträger ist die Firma Greenovative GmbH. Das zukünftige Plangebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt. Der mit der Planung verbundene Ein- bzw. Ausgleichsbedarf beläuft sich auf etwa 0,63 ha.


Weitere Festsetzungen können den beiliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan entnommen werden.

 

Aus Sicht der Stadtplanung werden die Belange der Stadt Neustadt nicht berührt.

 

 

Referat 4 Bauwesen
zur Kenntnis und Zustimmung

 

Herrn Oberbürgermeister Frank Rebhan
zur Kenntnis

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Blumenrod“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Blumenrod“ der Stadt Rödental, Landkreis Coburg, keine Bedenken.