2. Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner öffentlichen Sitzung am
29.07.2019 die Durchführung des 9. Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplanes und das 6. vorhabenbezogene Änderungsverfahren des
Bebauungsplanes Nr. 12 „Rödental-Mitte-Zentrum“ im Parallelverfahren
beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde ebenso die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Frist
endet am 27.09.2019.
Zur 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes:
Der Änderungsbereich (Neuausweisung) befindet sich nord-östlich des
Stadtzentrums.
Die im Flächennutzungsplan bislang als gemischte Baufläche und Grünfläche
dargestellten Bereiche sollen zukünftig als Sonderbaufläche SO mit der
Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt werden. Insgesamt
umfasst das Areal eine Größe von 9.500 m2.
Zur 6. vorhabenbezogene
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Rödental-Mitte-Zentrum“:
Ziel und Anlass der vorliegenden Planung ist es, in Rödental, im Stadtteil
Mönchröden, den Edeka Frischemarkt an der Gnaileser Straße samt Backshop und
Gaststätte mit seiner heutigen Gesamtverkaufsfläche von ca. 1.600 m2
abzureißen. Der Veranlasser der Planung die WS-Gewerbebau GmbH aus
Uhlstädt-Kirchhasel möchte unter Einbeziehung der südlichen Grundstücksflächen
einen großflächigeren Nahversorger samt Konzessionären mit insgesamt 2.450 m2
Verkaufsfläche und ca. 15 zusätzlichen Stellplätze (bisher 97 Kunden- und 13
Mitarbeiterstellplätze) errichten.
Zugelassen werden soll
·
ein
Lebensmittelmarkt mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 1.750 m2
·
ein
Textil-Fachmarkt mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 350 m2
·
ein noch
zu benennender Nutzer mit einer max. Verkaufsfläche von 250 m2
·
sowie
ein Bäcker mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 100 m2.
Die Vergrößerung der Gesamtverkaufsfläche um ca. 850
m2 und die damit verbundene Weiterentwicklung des Standorts soll
erfolgen, um perspektivisch die Nahversorgung im innerstädtischen Bereich zu
verbessern bzw. abzusichern. Dies soll wiederum dazu beitragen, das Zentrum als
solches zu erhalten und wenn möglich zu stärken.
Die Erschließung erfolgt unverändert über die
Gnaileser Straße.
Weitere Festsetzungen können den beiliegenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplan und den beiliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen
werden.
Aus Sicht der Stadtplanung werden die Belange Stadt Neustadt hinsichtlich
des Lebensmittelmarktes mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 1.750 m2
sicherlich nicht berührt. Durch die Ausweisung weiterer 600 m2 Verkaufsfläche
im Bereich Textil (und eine noch zu benennende Nutzung) agglomeriert sich die
Verkaufsflächen der Stadt Rödental im Bereich „Großflächiger Einzelhandel“ auf
insgesamt ca. 23.601 m2 (ohne Möbelmarkt).
Eine Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung, wie sie die Stadt
Neustadt bei derartigen Nutzungen (Sondergebietsflächen „Großflächiger
Einzelhandel“) durchführen lässt, wurde nicht erstellt. Bestandteil einer
derartigen Analyse wären, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Nachbarkommunen.
Referat 4 Bauwesen
zur Kenntnis und Zustimmung
Herrn Oberbürgermeister Frank
Rebhan
zur Kenntnis
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die
Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und
6. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12
„Rödental-Mitte-Zentrum“ der Stadt Rödental keine Bedenken. Gleichwohl weist die Stadt Neustadt darauf hin, dass sie seit Jahren
eine restriktive Einzelhandelsansiedlung betreibt, um ihre Innenstadt sowie
die zentrennahe Versorgung zu schützen. Um Auswirkungen bzw. die Verträglichkeit des geplanten Vorhabens (hier ist
nicht der Lebensmittelmarkt gemeint) für die Stadt Neustadt beurteilen zu
können, bitten wir, um eine aktuelle Auswirkungsanalyse sowie eine
Verträglichkeitsprüfung zur geplanten Ansiedlung des „Großflächigen
Einzelhandels“. |