Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

2. Sachverhalt

 

Der Stadtrat der Stadt Rödental hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2019 die Durchführung des 9. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes und das 6. vorhabenbezogene Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 12 „Rödental-Mitte-Zentrum“ im Parallelverfahren beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde ebenso die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Frist endet am 27.09.2019.

Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Änderungsbereich (Neuausweisung) befindet sich nord-östlich des Stadtzentrums.
Die im Flächennutzungsplan bislang als gemischte Baufläche und Grünfläche dargestellten Bereiche sollen zukünftig als Sonderbaufläche SO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt werden. Insgesamt umfasst das Areal eine Größe von 9.500 m2.

 

Zur 6. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Rödental-Mitte-Zentrum“:

 

Ziel und Anlass der vorliegenden Planung ist es, in Rödental, im Stadtteil Mönchröden, den Edeka Frischemarkt an der Gnaileser Straße samt Backshop und Gaststätte mit seiner heutigen Gesamtverkaufsfläche von ca. 1.600 m2 abzureißen. Der Veranlasser der Planung die WS-Gewerbebau GmbH aus Uhlstädt-Kirchhasel möchte unter Einbeziehung der südlichen Grundstücksflächen einen großflächigeren Nahversorger samt Konzessionären mit insgesamt 2.450 m2 Verkaufsfläche und ca. 15 zusätzlichen Stellplätze (bisher 97 Kunden- und 13 Mitarbeiterstellplätze) errichten.

 

Zugelassen werden soll

·         ein Lebensmittelmarkt mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 1.750 m2

·         ein Textil-Fachmarkt mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 350 m2

·         ein noch zu benennender Nutzer mit einer max. Verkaufsfläche von 250 m2

·         sowie ein Bäcker mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 100 m2.

 

Die Vergrößerung der Gesamtverkaufsfläche um ca. 850 m2 und die damit verbundene Weiterentwicklung des Standorts soll erfolgen, um perspektivisch die Nahversorgung im innerstädtischen Bereich zu verbessern bzw. abzusichern. Dies soll wiederum dazu beitragen, das Zentrum als solches zu erhalten und wenn möglich zu stärken.

 

Die Erschließung erfolgt unverändert über die Gnaileser Straße.

 

Weitere Festsetzungen können den beiliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den beiliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden.

 

Aus Sicht der Stadtplanung werden die Belange Stadt Neustadt hinsichtlich des Lebensmittelmarktes mit einer max. Verkaufsfläche von ca. 1.750 m2 sicherlich nicht berührt. Durch die Ausweisung weiterer 600 m2 Verkaufsfläche im Bereich Textil (und eine noch zu benennende Nutzung) agglomeriert sich die Verkaufsflächen der Stadt Rödental im Bereich „Großflächiger Einzelhandel“ auf insgesamt ca. 23.601 m2 (ohne Möbelmarkt).

Eine Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung, wie sie die Stadt Neustadt bei derartigen Nutzungen (Sondergebietsflächen „Großflächiger Einzelhandel“) durchführen lässt, wurde nicht erstellt. Bestandteil einer derartigen Analyse wären, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Nachbarkommunen.

 

 

Referat 4 Bauwesen
zur Kenntnis und Zustimmung

 

Herrn Oberbürgermeister Frank Rebhan
zur Kenntnis

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und 6. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Rödental-Mitte-Zentrum“ der Stadt Rödental keine Bedenken.

 

Gleichwohl weist die Stadt Neustadt darauf hin, dass sie seit Jahren eine restriktive Einzelhandelsansiedlung betreibt, um ihre Innenstadt sowie die zentrennahe Versorgung zu schützen. Um Auswirkungen bzw. die Verträglichkeit des geplanten Vorhabens (hier ist nicht der Lebensmittelmarkt gemeint) für die Stadt Neustadt beurteilen zu können, bitten wir, um eine aktuelle Auswirkungsanalyse sowie eine Verträglichkeitsprüfung zur geplanten Ansiedlung des „Großflächigen Einzelhandels“.