Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Christine Schirmer berichtet.

 

Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

 

 

 

 

1.     

Deutsche Telekom, Bamberg

einstimmig

 

 

2.     

Stadt Sonneberg, Bausanierungsausschuss des Stadtrates

 

einstimmig

 

 

3.     

Regierung von Oberfranken

 

einstimmig

 

 

4.     

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Coburg

 

einstimmig

 

 

5.     

Landratsamt Sonneberg, SB Kreisentwicklung, ÖPNV, Brand- und Katastrophenschutz

 

einstimmig

 

 

6.     

Landratsamt Sonneberg, Untere Denkmalschutzbehörde

 

einstimmig

 

7.     

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg

 

einstimmig

 

8.     

Landratsamt Coburg, Naturschutz

 

einstimmig

 

9.     

Feuerwehr Neustadt b. Coburg

 

einstimmig

 

10.   

WWA Kronach

 

einstimmig

 

11.   

LBV Geschäftsstelle Coburg

einstimmig

 

 

Die einzelnen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

1.     

Rechtsanwälte Fella Fricke, Berlin

 

einstimmig

 

2.     

Werner Töpfer

einstimmig

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt billigt den im Sinne der Abwägung (Anlage 1 vom 11.09.2019) und des Planungsfortschrittes überarbeiteten qualifizierten Bebauungsplanentwurf „Kemmater Wiese“ in der Fassung vom 11.09.2019 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 11.09.2019.

Weiterhin wird beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf „Kemmater Wiese“ einschließlich Begründung und Umweltbericht (in dem die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingearbeitet worden sind) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

Der beiliegende Bebauungsplanentwurf vom 11.09.2019 ist Beschlussbestandteil.