Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Die Bereitschaft Neustadt des Bayerischen Roten Kreuzes hat mit Mail vom 02.12.2018 angefragt, in wie weit es möglich sei, die Räumlichkeiten der kultur.werk.stadt für die Durchführung der Blutspenden zu nutzen.

Hierzu sollten zunächst alle verfügbaren Räume im Erdgeschoss genutzt werden. Aufgrund von Datenschutzauflagen können jedoch nicht alle Räume zur Verfügung gestellt werden.

Nach nochmaliger Prüfung und Begehung konnte eine Lösung gefunden werden, die eine Nutzung durch das Rote Kreuz ermöglicht.

Ab dem frühstmöglichen Zeitpunkt nach Beschlussfassung sollen die Räumlichkeiten Veranstaltungsraum A und B, Gymnastikraum A und B, sowie die Künstlerwerkstatt für die Blutspende zur Verfügung gestellt werden.

Nach der dritten durchgeführten Maßnahme soll eine Zwischenbesprechung zur Darlegung der real gemachten Erfahrungen erfolgen.

Die zur Verfügung Stellung der Räumlichkeiten erfolgt ohne jeden Rechtsanspruch und ohne feste Laufzeit.

Dem Senat wird berichtet.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

1. Der Bereitschaft Neustadt des Bayerischen Roten Kreuzes werden ab dem  frühestmöglichen Zeitpunkt nach Beschlussfassung folgende Räumlichkeiten für die Durchführung der Blutspendeaktionen Kostenfrei zur Verfügung gestellt:
Veranstaltungsraum A und B
Gymnastikraum A und B
Künstlerwerkstatt
sonstige verfügbare Räume und Nebenräume, Sanitärtrakte, etc.

 

2. Nach der dritten durchgeführten Maßnahme erfolgt eine Zwischenbesprechung. Der Senat ist von den Inhalten zu informieren.

 

3. Die Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt auf Anfrage, ohne jeden Rechtsanspruch und ohne feste Laufzeit.