3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Umweltsenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Umweltsenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst
folgenden Beschluss: Das vom Baureferat erarbeitete „Konzept zur nachhaltigen
Nutzung städtischer Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten“ vom 05.11.2019,
basierend auf dem SPD-Fraktionsantrag, findet grundsätzlich Zustimmung. Weiterhin nimmt der Umweltsenat davon Kenntnis, dass
abhängig von den jeweiligen Maßnahmen eine Umstrukturierung im
Personalbereich, evtl. sogar saisonbedingte Arbeitsmehrungen des Bauhofpersonals
(Konzentration von Mäh- und Heuarbeiten usw.) und des Personals im Bereich
des Monitorings (Bauverwaltung, Bauordnung), möglich sind. Die entsprechend
notwendigen Maschinen, die für eine ökologische Bewirtschaftung der
städtischen Flächen erforderlich sind (Balkenmäher, spezielle Kehrmaschinen
mit härteren Bürsten usw.), müssen zusätzlich angeschafft werden. Mögliche
Förderung ist zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, das „Konzept zur
nachhaltigen Nutzung städtischer Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten“ auf
dieser Grundlage fortzuführen. |