Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Umweltsenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Umweltsenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Das vom Baureferat erarbeitete „Konzept zur nachhaltigen Nutzung städtischer Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten“ vom 05.11.2019, basierend auf dem SPD-Fraktionsantrag, findet grundsätzlich Zustimmung.

 

Weiterhin nimmt der Umweltsenat davon Kenntnis, dass abhängig von den jeweiligen Maßnahmen eine Umstrukturierung im Personalbereich, evtl. sogar saisonbedingte Arbeitsmehrungen des Bauhofpersonals (Konzentration von Mäh- und Heuarbeiten usw.) und des Personals im Bereich des Monitorings (Bauverwaltung, Bauordnung), möglich sind. Die entsprechend notwendigen Maschinen, die für eine ökologische Bewirtschaftung der städtischen Flächen erforderlich sind (Balkenmäher, spezielle Kehrmaschinen mit härteren Bürsten usw.), müssen zusätzlich angeschafft werden. Mögliche Förderung ist zu prüfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das „Konzept zur nachhaltigen Nutzung städtischer Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten“ auf dieser Grundlage fortzuführen.