Sitzung: 19.11.2019 VKS/029/2019
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Die Stadt Neustadt
verfügt seit einigen Wochen nun auch über zwei neue
Geschwindigkeitsanzeigegeräte, die derzeit in der unteren Haarbrücker Str.
erstmals aufgebaut wurden. Da im Idealfall ein Standort für beide
Fahrtrichtungen eingerichtet werden sollte, wurden zwei Geräte angeschafft.
Diese Anzeigegeräte
sollen im Regelfall über längere Zeiträume (mehrere Monate) an Straßen mit
erheblichem Durchgangsverkehr aufgestellt werden und zeigen die aktuell
gefahrene Geschwindigkeit an.
Sie dienen der
Erhöhung der Verkehrssicherheit.