Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Die Stadt Neustadt verfügt seit einigen Wochen nun auch über zwei neue Geschwindigkeitsanzeigegeräte, die derzeit in der unteren Haarbrücker Str. erstmals aufgebaut wurden. Da im Idealfall ein Standort für beide Fahrtrichtungen eingerichtet werden sollte, wurden zwei Geräte angeschafft.

 

Diese Anzeigegeräte sollen im Regelfall über längere Zeiträume (mehrere Monate) an Straßen mit erheblichem Durchgangsverkehr aufgestellt werden und zeigen die aktuell gefahrene Geschwindigkeit an.

 

Sie dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit.