2. Sachverhalt
Neben den bereits
angemieteten Parkplätzen mit Zufahrt von der Heubischer Str. hat die Stadt
Neustadt offiziell seit November 2019 nun auch zusätzlich den ehemaligen Edeka
Parkplatz mit Zufahrt von der Wallstraße angemietet.
Dies ist als Ersatz
für den Wegfall der Parkplätze im Zuge der Baumaßnahme Marktplatz erfolgt.
Eine Markierung ist
zwischenzeitlich erfolgt.
Der Verkehrssenat
hat zu entscheiden, inwieweit nun dort Kurzparken bzw. Dauerparken zugelassen
werden soll.
Die Verkehrsbehörde
sieht bedarf für beides.
Es erfolgte auch
eine Rücksprache mit der Werbegemeinschaft hierzu.
Es wird
vorgeschlagen, die rund 60 Parkplätze aufzuteilen:
-
35 Parkplätze als Kurzparkzone 1 h, Mo-Fr 8:00
– 18:00, Sa 8:00 – 12:00 Uhr
-
25 Parkplätze zum Dauerparken
Die Parkplätze
Zufahrt Heubischer Str. werden komplett Kurzparkplätze; die Zu- und Abfahrt ist
hier geeigneter als in der Wallstraße.
Auf den Parkplätzen
Zufahrt Wallstraße soll die Reihe zum Markt gelegen ebenfalls als Kurzparkzone
beschränkt werden.
Diese 35
Kurzparkplätze sollten auch ausreichen, wenn die Parkplätze auf dem Marktplatz
wegen der Bauarbeiten ganz wegfallen; ggf. könnte man dann später noch
reagieren, falls sich ein höherer Bedarf ergibt.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Die von der Stadt
Neustadt im Zuge der Umbaumaßnahmen Marktplatz angemieteten Parkplätze zwischen
Heubischer Str. und Wallstraße werden wie folgt beschildert:
-
35 Parkplätze als Kurzparkzone 1 h, Mo-Fr 8:00
– 18:00, Sa 8:00 – 12:00 Uhr
-
25 Parkplätze zum Dauerparken
Die Parkplätze
Zufahrt Heubischer Str. werden komplett Kurzparkplätze;
Auf den Parkplätzen
Zufahrt Wallstraße wird die Reihe zum Markt gelegen ebenfalls als Kurzparkzone
beschränkt.