Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Neben den bereits angemieteten Parkplätzen mit Zufahrt von der Heubischer Str. hat die Stadt Neustadt offiziell seit November 2019 nun auch zusätzlich den ehemaligen Edeka Parkplatz mit Zufahrt von der Wallstraße angemietet.

Dies ist als Ersatz für den Wegfall der Parkplätze im Zuge der Baumaßnahme Marktplatz erfolgt.

Eine Markierung ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Der Verkehrssenat hat zu entscheiden, inwieweit nun dort Kurzparken bzw. Dauerparken zugelassen werden soll.

Die Verkehrsbehörde sieht bedarf für beides.

Es erfolgte auch eine Rücksprache mit der Werbegemeinschaft hierzu.

 

Es wird vorgeschlagen, die rund 60 Parkplätze aufzuteilen:

-        35 Parkplätze als Kurzparkzone 1 h, Mo-Fr 8:00 – 18:00, Sa 8:00 – 12:00 Uhr

-        25 Parkplätze zum Dauerparken

 

Die Parkplätze Zufahrt Heubischer Str. werden komplett Kurzparkplätze; die Zu- und Abfahrt ist hier geeigneter als in der Wallstraße.

Auf den Parkplätzen Zufahrt Wallstraße soll die Reihe zum Markt gelegen ebenfalls als Kurzparkzone beschränkt werden.

 

Diese 35 Kurzparkplätze sollten auch ausreichen, wenn die Parkplätze auf dem Marktplatz wegen der Bauarbeiten ganz wegfallen; ggf. könnte man dann später noch reagieren, falls sich ein höherer Bedarf ergibt.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Die von der Stadt Neustadt im Zuge der Umbaumaßnahmen Marktplatz angemieteten Parkplätze zwischen Heubischer Str. und Wallstraße werden wie folgt beschildert:

 

-        35 Parkplätze als Kurzparkzone 1 h, Mo-Fr 8:00 – 18:00, Sa 8:00 – 12:00 Uhr

-        25 Parkplätze zum Dauerparken

 

Die Parkplätze Zufahrt Heubischer Str. werden komplett Kurzparkplätze;

Auf den Parkplätzen Zufahrt Wallstraße wird die Reihe zum Markt gelegen ebenfalls als Kurzparkzone beschränkt.